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Musikunterricht
AGB für privaten Unterricht in Kölliken: Anmeldung und Zahlung Die schriftliche und von MASUKO bestätigte Anmeldung zum Musikunterricht gilt als Vertrag. Nachdem Sie sich oder Ihr Kind schriftlich zum Musikunterricht angemeldet haben, erhalten Sie von MASUKO eine Rechnung für das 10er ABO mit Einzahlungsschein, sowie die Unterrichts- und Feriendaten. Der auf der Rechnung aufgeführte Zahlungstermin ist verbindlich und muss vor Beginn der ersten Unterrichtslektion beglichen werden. Bei, zu Beginn des vereinbarten Musikunterrichtes, nicht einbezahltem Rechnungsbetrag wird der Unterricht nicht aufgenommen. Erst mit vollständiger Bezahlung der Rechnung wird der Unterricht begonnen. Zur Kontrolle erhalten Sie eine ABO-Karte, auf der jeweils nach erfolgter Lektion MASUKO signiert. Nur für "musikalische Frühförderung": Instrumente und Notenmaterial Das Instrument (Melodica) sowie das Notenmaterial bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung Eigentum von MASUKO. Das mit bezahlter Rechnung von den Eltern erworbene Instrument (Melodica), sowie das Notenmaterial sind dann persönliches Eigentum der Eltern/Kindes. Der Kaufpreis wird bei einem allfälligen Austritt (Wegzug, kein Interesse mehr, etc.) aus dem Kurs nicht von MASUKO rückerstattet. Bei der Anmeldung zur "musikalischen Frühförderung Akkordeon" ist der Erwerb oder die Miete des Akkordeons selber zu organisieren. Die entsprechende Adresse des Musikhändlers ist bei MASUKO beziehbar. Der Schüler/die Schülerin bringt ihr Instrument zu jeder Unterrichtslektion selber mit. Austritt Allfälliger schriftlicher Austritt aus dem laufenden ABO (Wegzug, kein Interesse mehr, etc.) ist möglich, es wird aber kein Unterrichtsgeld mehr rückerstattet! Die beim Austritt noch offenen Lektionen verfallen. Es ist kein Übertrag auf andere Personen/Schüler möglich. Nach Ablauf des 10er ABOs wird dem Schüler/Eltern automatisch eine neue Rechnung für ein weiteres 10er ABO zugestellt (zur Unterrichtsfortsetzung). Wird kein weiterer Unterricht mehr erwünscht, so muss der Schüler/die Eltern dies MASUKO mit dem schriftlichen Austritt vor Ablauf des ABOs mitteilen! Gültigkeitsdauer der ABOs Das vollständig bezahlte 10er ABO ist 1 Jahr ab Rechnungsdatum gültig. Danach verfällt jeglicher Anspruch auf die Lektionen. Ferien- und Feiertage Der Musikunterricht findet in den Ferien von MASUKO nicht statt. MASUKOs Ferien finden gemäss offiziellem Ferienplan der Gemeinde Kölliken statt. Absenzen Absenzen des Musikschülers müssen vor dem vereinbarten Unterrichtstermin gemeldet werden, ansonsten wird die Lektion als "unterrichtet" angerechnet. Unentschuldigte Absenzen werden ebenfalls angerechnet. Gerichtsstand Für alle Rechtsbeziehungen mit MASUKO ist Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Kölliken. Gültig ab 1. März 2008
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